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Redaktionelle Vorbemerkung
In der vorangegangenen Nummer unserer Zeitschrift haben wir die Veröffentlichung der Ausbildungsbedingungen der American Psychoanalytic Association angekündigt, die hiermit erfolgt.
In einem Augenblick, in dem die zuständigen Gremien des Deutschen Ärztetages über die Voraussetzungen der „Weiterbildung“ beraten, die für die Führung des Zusatztitels „Psychotherapie“ in Zukunft verbindlich werden sollen, empfehlen wir ein genaues Studium dieser auf langer Erfahrung beruhenden Ausbildungsrichtlinien. Der Entwicklungsstand der tiefenpsychologischen und psychosomatischen Forschung und Praxis wird es sicher nicht erlauben, auch in unserem Land die Forderungen dieses Minimalprogramms zu unterschreiben.
Wir entnehmen das folgende Ausbildungsprogramm dem Journal of the American Psychoanalytical Association, IV, 4, Oktober 1956, Seite 74 ff.
Die Aufstellung und Überwachung von Richtlinien für die psychoanalytische Ausbildung von Ärzten ist Aufgabe des „Board on Professional Standards“ im Sinne der Satzungen der American Psychoanalytic Association.
In den anerkannten Ausbildungsinstituten der American Psychoanalytic Association können nur Ärzte für die Ausübung therapeutischer Psychoanalyse ausgebildet werden.
Der Kandidat muß das Medizinstudium an einer Class A Medical School abgeschlossen haben. Abschlußexamen an nicht-amerikanischen Hochschulen gelten als gleichwertig, wenn sie vom „Council on Medical Education and Hospitals“ der American Medical Association anerkannt werden.
Der Kandidat muß ein Pflichtassistentenjahr an einer vom „Council on Medical Education and Hospitals“ der American Medical Association anerkannten Klinik abgeleistet haben oder entsprechende klinische Erfahrung an einer ausländischen Klinik nachweisen können.
Der Kandidat muß wenigstens ein Jahr lang ganztägig an der psychiatrischen Abteilung einer Klinik gearbeitet haben, die vom „Council on Medical E