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Die folgende kasuistische Betrachtung fand ihren Anlaß darin, daß es sich um eine Kranke mit „Anfällen“ handelt, die im Verlauf einiger Jahre mehrfach stationär beobachtet wurden, zuerst als funktionell imponierten, später aber doch den Verdacht auf ein organisches Anfallsleiden im Sinne einer Epilepsie erweckten; geübte Beobachter glaubten, einige Anfälle als sicher organische bezeichnen zu müssen. Andere klinische Beobachtungen und Ergebnisse — u. a. ein EEG während eines „Anfalls“ — sprachen aber erheblich dagegen. Es wurde Ref. nun die Aufgabe gestellt, in Ergänzung der ganzen anderen Untersuchungen und Beobachtungen von einer Betrachtung der Persönlichkeit der Kranken, ihrer Biographie und möglichst ihrer inneren Problematik und Dynamik her Material zusammenzutragen, von dem aus die eventuelle biographische Determinierung ihres Anfallsleidens verständlich erscheinen könnte.
Wenn dies im folgenden versucht ist, so ist es nicht geschehen von dem Gedanken aus, man könne durch ein noch so einleuchtendes Verstehen biographischer Sinnhaftigkeit einer Krankheit erweisen, daß ein Anfallsgeschehen „psychogen“ und damit „funktionell“ und nicht „organisch“ sei. Denn zunächst wäre dabei erst noch die Frage zu klären, ob nicht auch ein organisches Krampfleiden rein vom Biographischen her ausgelöst, gesteuert und gewandelt werden könnte; das Biographische würde somit bei aller Determinierung nicht unbedingt gegen das Organische und für das Funktionelle sprechen.
Zum anderen aber stellt eine noch so einleuchtende Biographie überhaupt keinen Beweis im naturwissenschaftlichen Sinne dar, denn sie steht außerhalb des strengen und durch Wiederholung kontrollierbaren Beweises im Sinne des Kausalitätsgedankens. Sie kann allenfalls für den, der von der