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Wenn wir die Literatur über Kriminologie einer kritischen Betrachtung unterziehen, so finden wir nur zwei Hauptrichtungen. Die eine vertritt die Ansicht, daß kriminelles Betragen eine psychologisch bedingte Handlung ist, die aus den physischen Charakteristicis des Individuums ermittelt und vorhergesagt werden kann (Lombroso); die andere hält Kriminalität für eine soziologische Manifestation eines Unrechts, das bis auf seinen kausalen Urheber — die Gesellschaft — zurückverfolgt werden kann. Nur selten wird die relativ neue Theorie der Psychoanalyse erwähnt, wonach kriminelles Betragen eine neurotische Angelegenheit ist, deren Erforschung den gleichen Regeln untersteht, denen alle übrigen Neurosen unterstehen.
Erst 1915, also vor zirka vierzig Jahren, machte Freud beim Ordnungsversuch der verschiedenen Charaktertypen, denen er in der Psychoanalyse begegnete, die Wahrnehmung, daß das Wesentliche in jedem kriminellen Verhalten ein Ausdruck der subjektiven Schuld des Individuums ist. „Solche Taten (Verbrechen)“, stellte Freud fest, „sind vor allem darum vollzogen worden, weil sie verboten und weil mit ihrer Ausführung eine seelische Erleichterung für den Täter verbunden war. Er litt an einem drückenden Schuldbewußtsein unbekannter Herkunft, und nachdem er ein Vergehen begangen hatte, war der Druck gemildert. Das Schuldbewußtsein war wenigstens irgendwie untergebracht. So paradox es klingen mag, ich muß behaupten, daß das Schuldbewußtsein früher da war als das Vergehen, daß es nicht aus diesem hervorging, sondern umgekehrt, das Vergehen aus dem Schuldbewußtsein. Diese Personen dürfte man mit gutem Recht als Verbrecher aus Schuldbewußtsein bezeichnen…. Das regelmäßige Ergebnis der analytischen Arbeit lautete, daß dieses dunkle Schuldgefühl aus dem Ödipus-Komplex stamme, eine Reaktion sei auf die beiden großen verbrecherischen Absichten, den Vater zu töten und mit der Mutter sexuell zu verkehren (7).“
Seit dieser Feststellung sind viele kriminelle Taten durch Schüle