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Im ersten, umfangreichen Teil des Werkes werden unter Zugrundelegung der Begriffswelt der „klassischen“ Psychiatrie, aber bei gleichzeitiger Berücksichtigung psychischer Faktoren im Sinne der Auslösung und Pathoplastik, die seelisch-geistigen Störungen und Krankheiten mit einer als Frucht reifer Erfahrung imponierenden Kennerschaft abgehandelt. Besonders meisterhaft das Schizophrenie-Kapitel, was nicht verwundert, nachdem der Verfasser vor wenigen Jahren die nicht zu Unrecht dem berühmten E. Bleulerschen Schizophrenie-Band von 1911 an die Seite gestellte Studie „Die Person des Schizophrenen“ veröffentlichte.
Im zweiten Teil werden, von der einschlägigen Schweizer Gesetzgebung ausgehend, die zivil- und strafrechtlichen Fragen ausführlich besprochen. Auch hier wohltuende Klarheit der Diktion