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Verfasser berichtet in einer kriminologisch-jugendpsychiatrischen Untersuchung über 80 Kinder, die wegen kriminellen Verhaltens stationär beobachtet und behandelt wurden. Ausgehend von den „gesicherten Ergebnissen der Psychiatrie“, speziell der Psychopathologie Kurt Schneiders, erweist sich nach Meinung des Verfassers als nützlichste Einteilung diejenige nach pädagogischen Gesichtspunkten. So gliedert er seine Patienten in gut pädagogisch formbare (13), nicht formbare (24) und mäßig formbare Kinder (43).
Auf Grund der Anamnesen sowie der Behandlungsergebnisse kommt Verfasser zum Schluß, daß bei den gut formbaren Kindern keine anlagebedingten kriminogenen seelischen Strukturen vorliegen, sondern ungünstige Milieuverhältnisse die Kriminalität der Kinder verursachten. Während die mäßig Formbaren eine zweifelhafte Prognose haben, stellt bei den Nicht-Formbaren die Untergruppe der gut bis gut durchschnittlich begabten Gemütsarmen das wichtigste Kontingent der kriminell prognostisch ungünstigen Fälle.
Allein dieser summarische Überblick läßt die Problematik erkennen: Ist schon die kleine Zahl der Probanden in den einzelnen Untergruppen statistisch kaum relevant, so ergibt ein Blick auf die Gruppierung selber die Fragwürdigkeit dieser Einteilung. Die fragmentarischen Lebensläufe lassen zudem kaum wesentliche Anhaltspunkte bezüglich der Ursachen der Verhaltensstörungen der Kinder gewinnen. Psychologische Begriffe, wie Wiederholungsund Geständniszwang, Fehlhandlung, Selbstverrat, pars pro toto, die von Freud bis Zulliger in der Beurteilung von Diebstählen zum selbstverständlichen Gedankengut jedes Psychologen geworden sind, existieren in der Nomenklatur des Verfassers nicht. Selbst für den Symboldiebstahl weiß Verfasser kein Beispiel anzuführen (obwohl eines der Kinder seinem Stiefvater den Ehering stahl und verschenkte!).
So sind für Verfasser die kriminellen Handlungen der Kinder, die sich für ihn einem unmittelbaren psychologischen Verstehen entziehen, lediglich „Ausdruck ei