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Die vorliegende Untersuchung zielt nicht, wie der Verfasser selbst bemerkt, auf die Frage der generellen Gültigkeit der Graphologie als charakterologisches Deutungsverfahren. Sie ist vielmehr der Frage gewidmet, ob und bis zu welchem Grade graphologische Aussagen eine Relevanz zu betrieblichen Urteilen über Berufsleistung und Berufsverhalten aufweisen. Sie läuft — dies bedeutet eine weitere Einschränkung — auf die Über-prüfung der Leistungen einer kleinen Gruppe von wissenschaftlich ausgebildeten Graphologen hinaus, deren graphologische Urteile verglichen werden mit der Beurteilung der betreffenden Personen durch den Betrieb, das heißt durch Personen, die innerhalb der Firma leitende Aufgaben versehen, von denen zunächst angenommen wird, daß sie eine gewisse Erfahrung in der Personalbeurteilung besitzen. Die korrelation-statistische Berechnung der durchschnittlichen Abweichung der einzelnen Beurteiler in den Betrieben vom graphologischen Urteil ergab, daß das Ergebnis des Kontrollversuches durch Mängel des einzelnen betrieblichen Beurteilers nicht wesentlich beeinflußt wurde.
Der Arbeit liegen 114 von beiden Seiten beurteilte Fälle zugrunde. Um eine Vergleichbarkeit der betrieblichen und graphologischen Urteile zu ermöglichen, wurde ein neuentwickelter Beurteilungs-bogen verwendet, in welchem Beurteilungen allgemeiner Art (Format, Lebensreife, berufliche Einsatzbereitschaft), hinsichtlich der beruflichen Fähigkeiten (Intelligenz, Gedächtnis, praktische Fähigkeiten, Ideenreichtum, Verhandlungsgeschick), des mitmenschlichen Verhaltens (Unterordnungsfähigkeit, kollegiales Verhalten, Eignung zum Vorgesetzten) sowie der Gesamteignung einzutragen