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Das Aufdecken von Hintergründen scheint eine Manie unserer Zeit zu sein. Liest man in einem Titel von „Hintergründigem“, so assoziiert man schon die stereotypen Schlagzeilen der Boulevard-und Revolverblätter. Deshalb muß hier sogleich kritisch (aber zur Ehre des Buches!) gesagt werden, daß der Verlag mit dem Untertitel vielleicht nicht gerade gut beraten war. Die Leser, die sich von dem Untertitel angesprochen fühlen, werden von der Sachlichkeit und dem guten Niveau der Darstellung wohl meist enttäuscht sein; die aber, für die das Buch von Interesse ist, könnten auf Grund der genannten unangenehmen Assoziationen daran vorbeigehen. Das wäre schade.
Freilich reizt das merkwürdige Unternehmen dieser Arbeit zu schlagwort-artigen Untertiteln. Es könnte einem z. B. auch dieser einfallen: „Beitrag zur Psychoanalyse einer Verfassung“. Auch er wäre jedoch in doppelter Hinsicht nicht recht passend: eine Verfassung hat keine Psyche und eine Verfassung lebt nicht (im Sinne eines konkreten Individuums), d. h. sie reagiert nicht auf die Analyse und die Deutung des „Arztes“ und gibt ihm daher keine dieser sonst vielleicht wichtigsten Kriterien für die Beurteilung der Richtigkeit oder Unrichtigkeit seiner Deutung! Diese beiden Unterschiede kann man natürlich auch als Einwände gegen das ganze Unternehmen hinzustellen versuchen. Auf den ersten könnte dann der Verfasser — wie er es auch tut — antworten, daß eine Verfassung zwar keine Psyche habe, wohl aber die Menschen, von denen sie gemacht wurde. Den Menschen schwebte dabei bewußt oder unbewußt ein mehr oder weniger bestimmtes Bild (oder Bilder) vom Staate vor. Diese Vor-Bilder einer geschaffenen oder zu schaffenden Verfassung sind nie gänzlich aus Überlegungen der Gerechtigkeit und Zweckmäßigkeit rational zu begründen. Sie gehen vielmehr in einem irrationalen Teil auf tieferliegende, unbewußte Vorstellungen zurück, die Marti im Anschluß an C. G. Jung Urbilder oder Archetypen nennt (10-12). Damit ist zugleich das psychologische Bezug