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Während die philosophischen und psychologischen Untersuchungen zum Problem des Gewissens eine, zumindest bis zur Entstehung des Christentums zurückgehende, überaus reiche Tradition aufweisen, ist die Psycho-pathologie des Gewissens eine sehr junge Wissenschafc. Sieht man von den verschiedenen Darstellungen zur Moral-Insanity-Frage ab — denn hier blieb die psychopathologische Intention fast immer von den Vorstellungen über eine degenerierte oder defektive seelische Organisation überschattet —, so hat sich erstmals S. Freud um eine Psychopathologie des Gewissens bemüht. Der psychoanalytische Ansatz aber blieb, weil er von der Konzeption des homo natura ausging (L. Binswanger) und alles Seelische in die Vorstellung eines Apparats zwängte, einseitig. Die Sicht der Phänomene war in der Psychoanalyse eingeengt durch jenen theoretischen Vorentwurf, der ausschließlich zuließ, das Gewissen als Überich mit den Begriffen der Instanz, der Funktion und der Energie zu beschreiben. Dennoch hat S. Freud unseren Verstehenshorizont auch hinsichtlich der Gewissensphänomene beträchtlich erweitert.
Die Gleichsetzung von Überich und Gewissen in der Psychoanalyse war in den letzten Jahrzehnten bevorzugter Gegenstand der Kritik. Allers, v. Gebsattel, Frankl, Matussek, Caruso u. a. haben aufgewiesen, daß es jenseits des Überich auch ein personales, nicht aus Triebmechanismen, Objektverlust und Reaktionsbildung ableitbares Gewissen gibt. Die wachsende Erfahrung, nicht zuletzt in der Psychotherapie Schizophrener, ließ zudem die Bedeutung der Gewissensphänomene, im besonderen des existentiellen Schuldgefühls und seiner Verdeckungen oder Abwandlungen weiter in den Vordergrund treten. So hat A. Storch kürzlich an einem Fall aufgewiesen, wie es durch eine Welt schwerster Versagungen in der Kindheit zu einem Schrumpfen des freien Spielraums zwischen Gut und Böse und zu der extremen Alternative Engelgleichheit oder totale Verdammnis kommen kann. Unvermögend, in der Offenheit des Mitmenschlichen zu l