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In diesem Heft wird über Untersuchungen brichtet, die in Zusammenarbeit mit dem früheren Reichskriminalamt Berlin an 100 Gewohnheitsverbrechern mit Eigentumsdelikten durchgeführt wirden.
Hierbei fielen an den Handschriften dieser Kriminellen drei regelmaäßig auftretende Merkmale auf:
Eine als “Formungsunvermögen” bezeichnete Unfähigkeit, die üblichen an die Schulvorlage angelehnten Schriftformen konstant zu erzeugen.
Störungen an den Unterlángen.
Eine allgemeine Bewgungsschlaffheit oder-starre.
Es wird an reichlichem Schriftmaterial demonstriert, was unter diesem “Formungsunvermögen” verstanden werden soll, und ausdrücklich betont, daß nur dann, wenn alle drei Merkmale in einer Schrift gleichzeitig auftreten, kriminelle Anlagen vorliegen.
Die drei genannten Merkmale gehen im Grunde Kaum über die von Roda Wieser beschriebene, umfassendere Gesamtkonzeption der “Grund-Rhythmusstörung” in Verbrecherhandscriften hinaus, haven aber als Bestätigung derselben einen gewissen Wert.
Nenben den Schriften wurden die Handlinien der 100 Kriminellen untersucht, wobei sich sowohl schlecht ausgeprägte, “versaschene” Linien wie auch Abweichungen von ihrem normalen Verlauf gezeigt haben sollen. Hierzu läßt sich wenig sagen, da die im Buch als Beleg wiedergegebenen Abbildungen von Handabdrücken Krimineller nicht allzu überzeugend wirken können, wenn nicht ein Vergleich mit Abdrücken normaler Handflaächen möglich ist, die in