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Das Kernthema dieses unter dem Blick-punkt der Strafrechtsform geschriebenen gedankenreichen Buches ist die Schuldfähigkeit des Menschen, deren forensisch-psychiatrische Problematik am § 51 StG B—d. h. an seinen vergan-genen, gegenwärtigen und zukünftigen Fassungen—erhellt und an vielen in-struktiven Fällen veranschaulicht wird. de Boor geht von der Schuldfähigkeit des Menschen aus, die praktisch nur durch Krankheit aufgehoben, und von der konkreten Schuld, die durch bestimmte Umstände vermindert werden kann. In einer aus wissenschaftlicher Skepsis und pragmatischer Nüchternheit geprägten Haltung schreibt er: “Für die von uns angenommene Schuldfähigkeit des Menschen, der nicht nur Natur-wesen ist, ist die Relation zwischen Krankheit und Störbarkeit dieeser Funktion (der “Schuldfähigkeit”) empirisch-kasuistisch—d. h. durch Erwägungen am Einzelfall—unlosbar. Es kann nur den praktischen Belangen dienende generelle Ubereinkünfte geben.”
Das Buch steht unter dem Vorzeichen dieser konsequent durchgeführten generalisierenden Methode.
Im wesentlichen der Position Kurt Schneiders folgend, nimmt der Verf. an, daß “nur psychische Krankheiten die persönliche Schuld des Täters aufheben