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„Heilen statt Strafen“ muß den Eindruck erwecken, als solle an Stelle der Strafe die Heilung gesetzt werden. Von dieser Vorstellung distanziert sich der Herausgeber ausdrücklich. Sie gilt wohl am ehesten für die Sexualdelinquenten, für die Binder eine instruktive Statistik gibt: von 70 Exhibitionisten wurden 73% der nur Bestraften, aber nur 22% von denen, die außerdem ärztlich behandelt und fürsorglich betreut wurden, rückfällig. Immerhin ist dies heilen und strafen.
Das Buch gibt über drei Problemkreise Auskunft: über die Methodik der Tiefenpsychologie und ihre Erfolge bei der Behandlung von jugendlichen Rechtsbrechern, über die Fragestellungen, die sich daraus für den Juristen ergeben und die Erfahrung der Seelsorger. Im ganzen spiegelt es die schwierige Situation, in der sich vornehmlich TiefenPsychologen und Juristen befinden. Die ersteren, weil sie bei der Behandlung der Delinquenz am Anfang einer Entwicklung in Deutschland stehen und weil sie gegen entsprechende Widerstände zu kämpfen haben. Gegen die Widerstände, die aus dem Umkreis verwandter Disziplinen kommen, z. B. von der Psychiatrie, wobei als schärfster Gegner Kurt Schneider zitiert sei: „Ich halte von einer derartigen (der psychoanalytischen) Behandlung der sexuell Abartigen so gut wie gar nichts, schon deshalb nicht, weil sie stets zu einer moralischen Entlastung führt. Es wird auf dem Wege phantastischer Konstruktionen gezeigt, wie es kam, und die Folgerung ist: also kann ich nichts dafür.“ Auch die Juristen nehmen im ganzen eine skeptische Haltung ein, doch werden die psychotherapeutischen Bemühungen zum Teil auch anerkannt und mit eingeschlossen. Frey z. B. tritt mit Nachdruck für die dem Tatverschulden entsprechende Sanktion der Strafe ein, aber ebenso für die Behandlung: „Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie man heute noch gefährdete und verwahrloste jugendliche Rechtsbrecher erziehen kann, ohne auf den psychotherapeutisch