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Der Verf. beschäftigt sich mit der Unfall- und Rentenneurose vom Standpunkt des psychiatrischen Gutachters aus. Dabei geht er besonders auf das Problem der Genese der Unfall- und Rentenneurose ein und behandelt die Frage nach dem ursächlichen Zusammenhang mit entschädigungspflichtigen Ereignissen. An Hand einer historischen Übersicht und unter Zuhilfenahme eigener Gutachtenfälle stellt der Autor fest, daß “es auf diesem Gebiete der Medizin trotz überzeugender empirischer Erfahrungen zu keiner Einigung über die theoretischen Grundlagen kam.” (S. 12). Ebenso gibt es in dem herrschenden Versicherungsrecht keine verbindliche oder gesetzliche Regelung dieses Fragenkomplexes. (S. 16).
Im Verlauf seiner Ausführungen stellt der Verf. fest, daß die sogenannte Unfallneurose kein einheitliches Krankheitsbild ist, sondern ein Symptom darstellt, das auf verschiedene Ursachen zurückgeführt werden kann. Anhand seines eigenen Krankenguts versucht er nun, den Sammelbegriff “Unfallneurose” aufzugliedern und verschiedene Gruppen herauszuarbeiten, die sich seiner Meinung nach “wegen der zu Grunde liegenden Triebkräfte und der unterschiedlichen Charakter- und Erlebnisradikale von einander trennen lassen”. (S. 99). Die Einteilung der hinsichtlich der Zusammenhangsfrage zu würdigenden Erscheinungsbilder umfaßt 4 Gruppen, wobei zahlenmäßig das Schwergewicht auf den ersten beiden, insbesondere auf der ersten liegt. Es sind dies 1. Wunsch- und Entschädigungsreaktion: Unter Wunschreaktion versteht der Autor “das primär vom Rentenwunsch in Gang gesetzte und von ihm konsequent bestimmte Verhalten auf ein entschädigungspflichtiges Ereignis von geistesgesunden, nicht abnormen Persönlichkeiten, deren Dynamik im wesentlichen normalpsychologischen Abläufen folgt. Zugrunde liegt ihnen ein verschüttetes, verkümmertes oder niemals vorhandenes soziales Gewissen und Verantwortungsgefühl”. (S. 35).
2. Die psychopathischen Reaktionen: Darunter versteht der Verf. das abnorme Verhalten anlagemäßig abartiger Pe