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Es handelt sich um eine Dokumentation, die der Herausgeber im Auftrage einer Arbeitsgruppe der UNESCO bei ausschließlicher Beschränkung auf die schweizerische Gesetzgebung zu Fragen der sog. Massenmedia zusammenstellte. Dadurch ist der Rahmen der Arbeit begrenzt, so lückenlos auch das umfangreiche Material zusammengetragen und damit für alle Schweizer Erzieher als Quellenstudium von Wert ist.
Die Erkenntnisse und Erfahrungen decken sich im allgemeinen mit den in anderen Ländern gewonnenen, so z. B. der stets erneut diskutierte, meist abgelehnte direkte Zusammenhang zwischen Schundliteratur, Filmbesuch und Jugendkriminalität. Die strenge Einhaltung eines Schutzalters (unter 16 Jahren, in manchen Kantonen unter 18 Jahren Verbot des öffentlichen Filmbesuchs) erscheint irreal, wenn andererseits schon 15jährige in der Großstadt voll verantwortlich in den Arbeitsprozeß der Erwachsenen mit all seinen Konsequenzen eingeordnet werden.
Neben dem entscheidenden Einfluß des Elternhauses obliegen der Schule, aber auch den Behörden wesentliche Aufsichtspflichten. Von ihnen hängt es ab, wieweit sich Bücher, Film, Radio und Fernsehen als unentbehrliche Bildungsmittel verwerten lassen oder aber ihr Mißbrauch sich schädlich auf labile, gefährdete Kinder auswirkt.