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23. Lieferung: F. Stumpfls Beitrag zu den “außermedizinischen Grenzgebieten” ist “Der forensische Standpunkt”. Es erscheint mir fraglich, ob es sehr zweckmäßig ist, im Rahmen eines Handbuches problematische “Anregungen” (Seite 369) zu geben, wie es durch die Einführung des Begriffes der “inneren Notstandsreaktion” geschieht — noch dazu unter Berufung auf den Begriff des Krankheitswertes und auf die Autoren Müller-Suur, von Baeyer, W. de Boor. Das Ganze geht davon aus, daß die “noogenen Neurosen in der Dimension des Geistigen” wurzelten. Man werde fordern müssen, daß die Annahme einer durch “Situationsdruck ausgelösten inneren Notstandsreaktion bei neurotischer Erlebniseinengung” durch eine Analyse der Motivationsvorgänge und durch den Nachweis einer “existenziellen Frustration zur Zeit der Tat” bzw. eines akuten neurotischen Zustandes im Sinne einer “noogenen Neurose” erhärtet sei, wobei, wenn nicht eine Unterbrechung, so doch eine, unmittelbare “Bedrohung der Sinnkontinuität” des Lebens gegeben sei. So findet schließlich der Autor im Falle Regina P. (Seite 375 ff.) Schuldausschließungsgründe aus dem Zusammenwirken einer “hysterisch-minderwertigen Denkfunktion” und eines “akut hinzutretenden neurotischen Zustandes”, der ein “ausgesprochen noogenes Gepräge” erkennen ließ. An anderer Stelle (Seite 395) hören wir von einem Durchbruch unbewußter und verdrängter Aggressionsbereitschaft “auf Grund einer dreifachen Frustration des Willens zum Sinn”, und später vom “Einklinken (!) des noogenneurotischen akuten Zustandes” in eine bereits durch vorangegangene “existenzielle Frustration aufgeschlüsselte” Kernneurose. Schließlich erfahren wir, die “freie Aktnatur der menschlichen Person” könne sowohl “vom Geistigen her, (noogen, Frankl)” als auch durch eine psychophysische Affektion vorübergehend oder in bestimmten Situationen ausgeschaltet werden.
“Der kriminologische Standpunkt” von R. Lange. Folgende Sätze vermitteln einen guten Eindruck des Ganzen. Der Verf. erwartet, daß ma