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Unter „Halbstarken“ versteht der Verf. „Halbwüchsige, die randalieren oder in sonst normwidrig-friedensstörender Weise auffallen“. Nach dem Auslaufen der Großkrawalle 1956/57 hat das
Thema der Arbeit nicht mehr ganz die aktuelle Note, ist aber beileibe nicht gegenstandslos geworden. „Halbstarke“ hat es nach der Ansicht des Verf. nicht „schon immer“ gegeben, sie sind aber auch nicht „völlig neu“, sie sind „als ein ‚Zivilisationsphänomen‘ oder genauer: als eine Erscheinung der industriellen Gesellschaft zu verstehen“.
Typische Erscheinungsformen „halbstarker“ Verhaltensweisen sind zu bekannt, als daß sie noch einmal geschildert werden müßten. Die Aktionen der „Halbstarken“ verstoßen nicht nur gegen die Gebotsnormen von Sitte und Sittlichkeit, sondern sind auch strafrechtlich relevant, z. B. in Form von Landfriedensbruch, Auflauf, Widerstand, Körperverletzung, Beleidigung u. s. f. Charakteristisch für die „halbstarke“ Verhaltensweise ist ihre Aggressivität und ihre Sinnlosigkeit. Sie ist eine reine Angriffs- und Schädigungskriminalität, wodurch sie sich von der allgemeinen Jugendkriminalität unterscheidet. Typische „halbstarke“ Verhaltensweisen sind mit der Massensituation untrennbar verknüpft. „Halbstarke“ Einzelgänger sind Ausnahmen. Die „halbstarken“ Massen, Rudel, Blasen und ähnliche mehr sind unorganisiert, strukturlos anarchisch. Die Ausschreitungen Halbwüchsiger sind etwa zwischen normgemäßem und angepaßtem Verhalten einerseits und hochgradig verwahrlostem oder echt kriminellem Tun andererseits zu lokalisieren. Vorwiegend beteiligt an den Ausschreitungen Jugendlicher sind 16- bis 17jährige. Mädchen nehmen fast nie teil. Der soziale Status der Eltern von „Halbstarken“ ist „generell im unteren Teil der Sozialprestige-Pyramide“ zu suchen. Diese Feststellung des Verf. steht in Gegensatz zu Annahmen von Bondy und Seelmann. Das Gefühl der Ungeborgenheit in disharmonischen Familien erhöht nach den Untersuchungen des Verf. die Instabilität und damit die Gefährdung durc