You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Die vorliegende Abhandlung will die Frage nach der Zeit als ein „spezifisch anthropologisches Problem“ auffassen und durchdenken. Damit soll indessen „nicht sogleich eine Beschränkung auf das existentielle Verhältnis des Menschen zur Zeit vollzogen oder einer subjektiven Zeiterfahrung der Vorrang vor objektiven Zeitbestimmungen gegeben“ werden. „Auch die formalen Zeitaspekte lassen sich nur begreifen von einem Zeitbewußtsein her, das sich als Medium seines Selbstverständnisses ausbildet und ihre antinomischen Bestimmungen in sich zur Einheit zu bringen vermag. Die Rückbeziehung der in sich zerfallenden formalen Bestimmungen der Zeit auf ihren Ursprung im Zeitbewußtsein erlaubt es, in der Frage nach der wesenhaft zeitlichen Verfassung dieses Bewußtseins einen ursprünglicheren Zugang zum Phänomen der Zeit zu erfragen und diese zu begreifen als einen für das menschliche Dasein konstitutiven Begründungszusammenhang von Zukunft, Vergangenheit und Gegenwart.“ Diese Rückbeziehung der Zeitproblematik auf das Zeitbewußtsein verschärft Kümmel noch: „Das Problem der Vorstellungszeit und der durch sie zur Erscheinung gebrachten formalen Zeitcharaktere ist ebenso theoretisch wie praktisch bedeutsam, insofern der Mensch sich selbst von dieser vorgestellten Zeit her versteht und es für die Weise seines Handelns entscheidend wichtig ist, welcher Vorstellung er sich hingibt und welche der im formalen Bereich streng korrelativen zeitlichen Möglichkeiten er als seine eigene ergreift und verwirklicht.“ So unbestreitbar eine phänomenologische Analyse — eine solche möchte auch Kümmel geben — von den bewußten Zeiterlebnissen ausgehen muß, so fraglich bleibt es, ob das Festhalten daran zur ursprünglichen gelebten Zeitlichkeit, die allein „einen für das menschliche Dasein konstitutiven Begründungszusammenhang von Zukunft, Vergangenheit und Gegenwart“ liefern kann, zu führen vermag. Den berechtigten Zweifel daran hat der Verfasser eigentlich selber formuliert, wenn er im Hinblick auf Schelli