You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Jeder pädagogische Erfolg gründet unter anderem in einer Eigenschaft des menschlichen Wesens, die schon Herbart als „Bildsamkeit“ bezeichnet hat (S. 23). Der „Förderung und Entstörung der geistigen und sittlichen Bildsamkeit unserer Zehn- bis Zwanzigjährigen“ (Untertitel) sind die insgesamt 22 Kapitel des vorliegenden Buches gewidmet, das K. Strunz, Prof. für Psychologie und Pädagogik an der Universität Würzburg, unter Mitarbeit erfahrener Pädagogen, Psychologen und Fachgelehrten herausgegeben hat. Die thematisch ungewöhnlich vielfältigen Beiträge sind so angeordnet, daß—nach einer Einleitung zum „Wesen der Bildsamkeit und ihrer Pflege“ (S. 23 ff.)—ihr Akzent sich laufend immer mehr vom Gruppenunterricht und seinen didaktischen Problemen auf die Betreuung einzelner Schüler und Schülerinnen verschiebt, zugleich vom objektiv fachwissenschaftlichen Pol auf die subjektive Eigenwelt des Heranwachsenden (S. 49). Der letzte Abschnitt des Werks zieht dann konkrete Folgerungen, gibt also Empfehlungen für die Gestaltung der Aufgaben des Lehrers, für organisatorische Fragen der institutionalisierten Erziehungsberatung und für die Tätigkeit des schulpsychologischen Dienstes (S. 433 ff.).
Die Unterrichtung und Erziehung des bildsamen Kindes hat ein ganzes Stück weit der Lehrer zu leisten—der, wie sich Ref. bei der Lektüre einzelner Beiträge erinnerte, im Bewußtsein lebt, eine bestimmte Auswahl des Seins, nämlich: die des Richtigen, dessen, was sein soll, dem Heranwachsenden gegenüber zu vertreten (M. Buber). Die „Rechtsgrundlagen seines gläubigen Optimismus“ (S. 36) hinsichtlich der Effektivität dieser Vertretung schafft sich der Erzieher, wenn wir Strunz und seinen Mitarbeitern folgen, nicht zuletzt durch entschiedene Einschränkung der Prädestinationslehre (S. 29 ff.). Nicht nur sind die verläßlichen Ergebnisse der Erbcharakterologie noch recht dürftig, die Pädagogik weiß auch, daß sie allfällige erbliche oder „lebenskonstante Wesenszüge“ wirksam überformen kann (S. 31). Die tre