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Das Buch soll nach dem im Vorwort ausgedrückten Willen der Herausgeber den Bedürfnissen der Rechtspflege dienen und deshalb die forensische Psychologie nicht als Teildisziplin der allgemeinen wissenschaftlichen Psychologie, sondern in der begrenzten Funktion einer juristischen Hilfswissenschaft darstellen und zu einer besseren Koordinierung der richterlichen Aufgabe mit der des psychologischen Sachverständigen beitragen. Der offenbar unerläßliche Hinweis auf die dem Sachverständigen gesetzten prozessualen Schranken findet sich bereits im Vorwort, aber auch an vielen Stellen des Textes.
Titel, Form und Aufbau des Buches (Teil I: Freiwillige Gerichtsbarkeit und Zivilprozeß, Teil II: Strafverfahren und Strafvollzug, Teil III: Verkehrspsychologie) lassen den Leser ein Lehrbuch erwarten. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Reihe teilweise sehr beachtlicher, aber nur thematisch aufeinander abgestimmter Einzelbeiträge,