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Unter einem nüchternen Titel legt Klauer in Zusammenarbeit mit anderen eine
geistreiche Untersuchung vor, die am Heilpädagogischen Institut Köln entstanden ist. Sie möchte „weitere Forschungen anregen und Initiativen unterstützen, die auf Eingliederung hilfsschulentlassener Jugendlicher gerichtet sind“.
In einer einleitenden Studie analysiert Klauer „die Aufgabe der sozialen Eingliederung“ in ihrer Struktur unter dem (pädagogisch-sozialen) Gesichtspunkt der Rehabilitation, der Anpassung, der Sozialisierung (Aufhebung der sozialen Insuffizienz) und der Integration als „Selbstverwirklichung des Schwachen zur Bereicherung und Stärkung der Gemeinschaft“. Sodann differenziert er die Gesamtaufgabe nach 4 Teilaufgaben:
1. Berufliche Eingliederungshilfe durch spezielle Maßnahmen der beruflichen Vorbereitung, Ausbildung und Beratung. 2. Prophylaktisch nachgehende Betreuung. 3. Einrichtung von Arbeitsund Lebensstätten für Schwerbehinderte (beschützende Werkstätten). 4. Altenhilfe.
Zur Erfüllung ihres vornehmsten Auftrages, der heilpädagogischen Vorsorge, bedarf die Hilfsschulpädagogik der „Erforschung und Inventarisierung jener Einsichten, Kenntnisse, Verhaltensweisen, Haltungen usw., die der Hilfsschüler späterhin wirklich notwendig braucht, um als vollintegrierter Mensch in der heutigen Gesellschaft und an seinem Platz bestehen zu können“, und einer gut durchdachten methodischen Aufbereitung dieses Materials.
Mittels einer Fragebogen-Erhebung stellt van Laak eine vergleichende Untersuchung über die „Berufsbewährung ungelernter Jungarbeiter aus Volks- und Hilfsschulen“ an. Befragt wurden je 455 Schüler der Volks- bzw. Hilfsschulentlaß-Jahrgänge 1958/59/60 aus 29 Hilfsberufsschul- und 22 Jungarbeiterklassen einer Essener Berufsschule. Hauptkriterien der Berufsbewährung waren der vergebliche Lehr-Versuch (Lehrversager) und die Häufigkeit des Arbeitsplatzwechsels. Es läßt sich erkennen, daß sich die aus der Hilfsschule entlassenen Jungarbeiter nicht schlechter im Beruf bewähren a