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In der Arbeit über die zweiphasige Symptomentwicklung bei traumatischen Verläufen (Lorenzer, Thomä, in dieser Zeitschrift, S. 674) haben wir als kennzeichnendes Moment des Krankheitsgeschehens ein Abwehrverhalten erwähnt, das kurz der „Verleugnung“ zugeordnet wurde.
Diese Bezeichnung wählten wir, um, dem üblichen Orientierungsschema folgend, hervorzuheben, daß es sich um eine nach außen gerichtete, dem Schutz gegen unverträgliche Wahrnehmungsreize dienende Abwehr handelt.
Entsprechend unserer Absicht, den Verlauf der traumatischen Reaktion zu beschreiben „ beschränkten wir uns bei unserer Darstellung darauf, die Abwehrvorgänge lediglich hinsichtlich ihrer Wertigkeit und Bedeutung für die Krankheitsentwicklung abzuhandeln, auf eine eingehende Diskussion des feineren Gefüges der Abwehrmechanismen wurde jedoch verzichtet. Das Unterlassene soll hier nachgeholt werden, und zwar in Zusammenhang mit anderem aus Analysen gewonnenem Material — dem Rat Glovers (1) folgend, daß genauere Einblicke in die Struktur der so unzugänglichen Krankheitsform „traumatische Neurose“ vor allem auch durch einen Vergleich mit analytischem Material bei Abortivformen zu suchen sei.
Die Untersuchung soll strikt auf ein umschriebenes Thema begrenzt werden. Genauer betrachtet wird nur ein bestimmter Verleugnungsmodus, nämlich jener, den wir in den ausführlichen Krankengeschichten der Patienten A — dem Blinden — und C — dem Amputierten — der obengenannten Arbeit kennengelernt haben.
Das Gemeinsame im Abwehrgeschehen beider Patienten drückt sich in den Worten aus: „die Beschädigung hat mir nie etwas ausgemacht“, „mich nie innerlich beunruhigt“, „mich immer kalt gelassen, damals wie heute“. Daß diese Aussagen nicht als Ausdruck einer gelungenen Bewältigung des Traumas aufzufassen sind, wurde uns deutlich, als wir neben der Verleugnung