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A. Ohms Arbeit, Resümée einer 27jährigen Tätigkeit als Pfarrer und Gefängnispsychologe, stellt nicht nur einen wertvollen, neurosenpsychologisch orientierten Beitrag zur Frage der Persönlichkeitswandlung unter Freiheitsentzug dar, sie ist zugleich eine kritische Anmerkung zur gegenwärtigen Diskussion der Strafrechtsreform und eine Mahnung an die Justizverwaltungen, sich von inveterierten Vorstellungen des Strafvollzugs zu lösen. Für die Psychotherapie wird sich in diesem Bereich, wie man hoffen darf, künftig ein weites, dankbares Gebiet erschließen; Ohms Studie gibt hierfür eine gute Einführung.
Die Untersuchungshaft, juristisch von jeher als nicht diffamierend deklariert, zur Verhinderung der Flucht und Vermeidung einer etwaigen Tatverdunklung verhängt, bringt für Unschuldige und Rechtsbrecher nach dem affektiven Schock der Verhaftung eine weitgehende soziale Isolation mit sich; dem Gestrauchelten wird hier die Auswirkung seiner a- oder antisozialen Haltung nachhaltiger spürbar, und oft ergibt sich erst hinter den Mauern eine Auseinandersetzung mit der Tat und der zu erwartenden Strafe. Bei vielen sind aber Panik, Affektstupor und das Gefühl des Verlorenseins in diesen Wochen so nachhaltig, daß keine Besinnung aufkommt. Mit dem Eintritt in die Haftanstalt begegnet man einem neuen sozialen Raum von überwältigender Einfachheit und Armut, der eigene Ordnungssysteme hat und eine rasche Anpassung fordert. Der Inhaftierte kommt in eine ungekannte Intimität mit Strafgefangenen, die nicht nur ein Arrangement in Haltung und Ausdruck vermitteln, sondern auch in psychischer Hinsicht oft Schäden setzen, die sich besonders bei Jugendlichen deletär auswirken. Inadaequate Verzweiflungshandlungen kommen in dieser Phase seelischer Labilität nicht selten vor, ähnliche Krisen wiederholen sich bei der Zustellung der Anklageschrift, im Termin, nach der Verurteilung, dem Freispruch, der Entlassung oder Verlegung. Während dieser Zeit ist das Schuld- oder Unschuldbewußtsein zumeist untersc