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Die Herbsttagung der Kriminalbiologischen Gesellschaft stand 1963 unter dem Thema „Alkohol und Kriminalität“. Den Beiträgen ist eine Würdigung der Person und des Lebenswerkes Ernst Kretschmers vorangestellt.
Der Heidelberger Strafrechtler K. Lackner referierte über „Kriminologie und Straf recht“. Für die Verbrechensbekämpfung ist kein geschlossenes, widerspruchsfreies, rechtliches System erforderlich, die notwendigen Entscheidungen können aus der Sache heraus, ohne Verfestigung doktrinärer Positionen — z. B. reines Vergeltungs- und Sühnestrafrecht, oder reines Maßnahmenrecht der Besserung und Sicherung — getroffen werden. Der Autor sieht den von Antinomien durchsetzten deutschen Strafbegriff als ausreichend und praktikabel an, auch die Neufassung des Strafrechts wird wohl die Grundsätze der Verantwortlichkeit und Schuld beibehalten, ohne dabei die Präventionsaufgabe aus dem Auge zu verlieren. Der Mensch wird als ein „auf Selbstverantwortung angelegtes Wesen, das den Sinngehalt kausaler Abläufe erfaßt,