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Es werden 10 Fälle aus dem Wiener Schulpsychologischen Dienst vorgestellt, bei denen die Erziehungsberechtigten den empfohlenen Übergang auf die Allgemeine Sonderschule (so wird in Österreich die Hilfsschule genannt) verweigerten. Die Arbeit dürfte zugleich als eine Bestätigung des neuen österreichischen Schulgesetzes gedacht sein, das eine zwangsweise Sonderschulüberstellung vorsieht.
Neben den Schulberichten werden die Gutachten des Schulpsychologischen Dienstes und, soweit notwendig, auch die ärztlichen Stellungnahmen mitgeteilt. Sie zeigen, daß der bildungspsychologische Voraussagewert des schulpsychologischen Gutachtens beachtenswert ist, zumal es sich nicht nur auf Grenzen des Entwicklungs- oder Intelligenzquotienten, sondern auf die ganze kindliche Persönlichkeit in ihrer Soziallage bezieht. Dabei hilft das für jeden Einzelfall verfolgte Entwicklungsprofil von Schenk-Danzinger. Es läßt eindrucksvolle Vergleiche zwischen altersgemäßen Leistungen, geforderter Klassenleistung und der Testleistung des Probanden zu. Darauf beziehen sich auch die Kriterien für die Überweisungsindikation. Es dürfte sich lohnen, am größeren. Material nach noch differenzierteren Aussagemöglichkeiten auch in prognostischer Hinsicht zu fahnden.
Ursachen und Begründungen der elterlichen Weigerung, der Hilfsschulüberweisung zuzustimmen, stimmen vollständig mit den Argumenten überein, die der Schulpsychologe in Westdeutschland zu hören bekommt. Es dürfte kaum etwas ausmachen, ob die in Frage stehende Einrichtung Hilfsschule oder Allgemeine Sonderschule heißt. Das gleiche gilt auch für die Einstellung der Lehrer zum Problem, die sich oft durch überzogene Bravheit und durch den Fleiß eines Kindes dazu bewegen lassen, von der Überweisung in die Hilfsschule abzusehen. Das Schicksal der an der Normalschule verbliebenen Grenzdebilen, schwachbegabten Legastheniker, postencephalitischen Schüler, das bei jedem der aufgeführten Fälle durchleuchtet wird, sollte Lehrer und Eltern zum Nachdenken anregen.