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Der Verf., ordentlicher Professor, betont einleitend, daß sein Buch nicht aus der Sicht der Erziehungswissenschaft, Rechtswissenschaft und Psychopathologie entstanden sei, sondern „ein Stück Kulturgeschichte“, gewonnen auf dem „vertrauten und verläßlichen Boden volkskundlicher Feldarbeit“, darstelle. An Hand mehrerer Untersuchungsreihen (1910-39, 1954-62) sucht er nachzuweisen, daß „die Prügelstrafe ein normales, von der Sitte geregeltes und kontrolliertes Verhalten der Eltern und Erzieher“ sei, das „nicht schädige, solange es sich im schützenden Rahmen von Sitte, Rang und Stand“ abspiele.
Es wurden überwiegend männliche Jugendliche im Alter von 10-21 Jahren und deren Eltern, auf Diskussions- und Vortragsabenden, in Volks- und Mittelschulen, mit anonymen Stimmzetteln und Fragebogen erfaßt. Der Verf. bekam so in einem äußerst inhomogenen, keinesfalls exakt statistisch ausgewerteten Untersuchungsmaterial, einen Überblick über die Strafsitten in 668 Großstadtfamilien.
Der Verf. stellt die These auf und beruft sich dabei auf den Volkskundler W. H. Riehl , daß Strafe Sitte sei und das Auslassen der Strafe somit sittenwidrig. Im übrigen seien Schläge die einzige Strafe, welche das Kind verstehe. Nach den Erhebungen waren vor 1939 89 Prozent und nach 1945 80 Prozent für die Prügelstrafe, doch vermutet der Verf. eine uneingestandene, noch höher liegende Dunkelziffer (98 Prozent).
Der Verf. sieht in der Gegeneinstellung zur Prügelstrafe „romantische Gefühle“ und „liberal-demokratische Modeideen“. Zudem trügen moderne Erziehungsbücher nur zur Verwirrung der Eltern bei. Im übrigen sei bis 1900 eine Prügelstrafe der Ehefrau in Deutschland noch gesetzlich sanktioniert gewesen. Im Zusammenhang mit diesen Äußerungen stimmen immer wieder auftauchende Begriffe wie „Abendland“, „gesundes Volksempfinden“, „mit einer natürlichen Abneigung gegen alles Abartige und Abnormale“ bezüglich des geistigen Standortes des Verf. nachdenklich. Ein Vergleich mit den Sitten straffrei erziehender pri