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Die Darstellung des menschlichen Lebenslaufes war bis in das vorige Jahrhundert hinein eine Angelegenheit der Poeten und Geschichtsschreiber. Erst zu Ende des 19. Jahrhunderts wurde er Objekt und Material der Wissenschaften vom Menschen. Zuerst beschäftigte sich die Psychiatrie – wohl ausgehend von der Falldarstellung – mit ihm; vor allem waren es die Biographien Genialer, besonders psychisch kranker Genialer, die zur Darstellung und Untersuchung lockten (Möbius, 1903, 1904 a, 1904 b, 1909; ). Die Kriminologen lenkten ihr Betrachten auf die Lebensgeschichte der Verbrecher; kurzum es waren zunächst die „Ausnahmemenschen“, welche das Interesse der Wissenschaft erregten. Es blieb der Psychoanalyse vorbehalten, sich zu einer „Biographie von Jedermann“ (L. Marcuse, 1956) zu entwickeln.
Wir nannten vorhin den Lebenslauf einerseits Objekt der Forschung und andererseits Material, d. h. Quelle für den Forscher. Damit sind die beiden Aspekte einer biographischen Wissenschaft angedeutet: Da ist einmal die Problematik des menschlichen Lebens als Verlauf, als prozeßhaftes Geschehen; dies kann vorwiegend als ein endogen gesteuerter biologischer Kurvenablauf gesehen werden – dann wird den biologisch relevanten Zeiträumen Kindheit, Pubertät, Klimakterium und Greisen-qua Abbaualter eine besondere Beachtung geschenkt. Den Versuch, biogene Lebenskurven mit Kurven des Leistungsverhaltens, der Wertverwirklichung in allen Bereichen und der Verarbeitung spezifischer Außenweltsituationen zu vergleichen, hat Charlotte Bühler (1959) gemacht. Die Biographie als ein bio-kulturelles Phänomen wurde letztlich besonders von Dollard (1935) in der Empfehlung von sechs Kriterien bei der Beschreibung, Gestaltung und Interpretation einer Lebensgeschichte betont. – Ist hier der Lebenslauf als Phänomen Gegenstand der Forschung, so kann im zweiten die Biographie genutzt werden, um umschriebene Fragestellungen – z. B. Krankheitsursachen oder Konstellationen, welche die Entwicklung einer Verbrecher