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Dies Buch ist ein äußerst nützliches Nachschlagewerk. Es enthält Angaben über neun Sachgebiete: akademische Berufe, Geistlichkeit, Medizin (mit einer besonderen Rubrik für Psychiater), Jurisprudenz, Sozialarbeit, Beratung und Testen, Studentenhilfe, Eheberatung und „Allgemeines“.
Das Nachschlagewerk ist das Ergebnis von Untersuchungen, die die beiden Verfasser zwischen 1961 und 1964 betrieben. Sie fanden, daß „Beratung“ (Counseling) ein Begriff ist, den fast alle Berufszweige in verschiedenem Sinne anwenden. Jeder benutzt ihn zur allgemeinen Verwirrung in einer anderen Weise. Die Verfasser unterzogen sich der ungeheuren Aufgabe, die Arbeiten von etwa 400 Zeitschriften des In- und Auslandes zu klassifizieren und zu kodifizieren, sie für jedes Sachgebiet anzuführen und ihren Inhalt in ein bis zwei Sätzen anzugeben. Einteilung und Auswahl wurden sicher gut getroffen, wenn man auch über Einzelheiten diskutieren kann. Da die Verfasser es als „unrichtig“ betrachteten, den Begriff „Beratung“ als Eigentum einer bestimmten Berufsgattung anzusehen, versuchten sie zu einer Definition zu kommen. Diese lautet: Beratung ist „ein zwischen-persönliches Verhältnis, charakterisiert durch Billigung und Verstehen; ein Berater wird als fähig angesehen, einem Hilfesuchenden beizustehen durch Eingreifen