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G. Nass legt in einer interessanten Studie die Entwicklung und Veränderung der Schuldvorstellungen und des Schuldbegriffs im Verlauf der Evolution der Menschheit aus der Sicht des Kukuranthropologen dar, rechtshistorische und rechtsvergleichende Anmerkungen ergänzen die breitangelegte Untersuchung.
Die Schrift übermittelt einen Überblick über das Rechtsdenken von de Stufen der archaischen Daseinsformen bis zu den Schuldhypothesen des 19. und 20. Jahrhunderts. Die Einflüsse der geisteswissenschaftlichen Psychologie Diltheys, der Phaenomenologie Husserls und der Weltlehre Riekerts auf die philosophische Anthropologie im allgemeinen wie auch die von Welzel entwickelte finale Handlungslehre und seinen Schuldbegriff („Verfehlen der Sollensforderung des Rechts infolge unzulänglichen Einsatzes der Ich-Kontrolle in eine pathische Antriebs weise“) werden ausführlich besprochen.
Für die Diskussion des Schuldproblems in der Gegenwart wird der Dualismus zwischen kausaler (Entfall des Schuldgedankens) und wertbezogener, normativer, auf Sein und Sollen ausgerichteter Betrachtungsweise, der uns auch im Problem der Willensfreiheit und kausalen Abhängigkeit begegnet, als befruchtend für die Jurisprudenz und das lebendige Recht angesehen.