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Das Rechtsinstitut „Bewährungshilfe“ besteht erst seit 1953. Es wurde in der Erkenntnis geschaffen, daß bei den meisten jugendlichen Rechtsbrechern eine Lebenshilfe besser ist als eine Haftzeit — daß Erziehung wertvoller ist als Strafe.
Der hauptamtliche Bewährungshelfer ist dem Richter verantwortlich. Er hat die Aufgabe, den Jugendlichen, dessen Strafe auf Bewährung ausgesetzt worden ist, wieder in die soziale Ordnung einzugliedern. Der Bewährungshelfer bekommt seine Probanden aus dem Gerichtssaal oder nach Verbüßung eines Teiles der Strafe aus der Haftanstalt — das heißt: Er bekommt sie stets an einer Scheideweg-Situation, wo es darauf ankommt, eine neue Lebensphase anzubahnen.
Fast alle straffällig gewordenen Jugendlichen stammen bekanntlich aus gestörten Familien. So wird sich der Bewährungshelfer in erster Linie mit der Familie des ihm anvertrauten jungen Menschen befassen; er wird ihn aber auch in anderen Lebensfragen beraten — beispielsweise, wenn eine Frühehe geplant wird oder wenn Berufs-probleme auftauchen. Daß eine solche Lebenshilfe nicht in allen Fällen erfolgreich sein kann und daß dem Jugendlichen dann die gewährte Freiheit wieder entzogen werden muß, dürfte selbstverständlich sein.
Die vorliegende Arbeit — aufgrund praktischer Erfahrungen verfaßt und mit vielen Beispielen aus der Praxis bereichert — läßt deutlich erkennen, daß Bewährungshilfe innerhalb weniger