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In seinen „Formulierungen über die zwei Prinzipien des psychischen Geschehens“ schreibt Freud: „Die Erziehung kann ohne weitere Bedenken als Anregung zur Überwindung des Lustprinzips, zur Ersetzung desselben durch das Realitätsprinzip beschrieben werden …“ (17c, S. 236). Freud hat sich in anderem Zusammenhang ausführlicher und differenzierter über die Aufgaben der Erziehung geäußert (17d, S. 419 f.), doch wird durch diese späteren Ausführungen die Bedeutung des Realitätsprinzips für das pädagogische Konzept der Psychoanalyse nicht geschmälert.
Eine pädagogische Psychoanalyse, die sich nicht nur als „Anwendung“ analytischer Erkenntnisse versteht, sondern die von ihrem Erfahrungsbereich aus eigene Gedanken zur psychoanalytischen und zur pädagogischen Theorie beitragen will, kann Freuds Formulierung nicht „ohne weitere Bedenken“ übernehmen. Sie muß vielmehr eine Reihe von Fragen stellen: Wie faßte Freud das Realitätsprinzip auf? Wie verstand es die psychoanalytische Pädagogik? Wie versteht es die psychoanalytische Theorie heute? Wie ordnen sich die analytischen Auffassungen in die gegenwärtige erziehungswissenschaftliche und kinderpsychologische Fragestellung ein? Welche erzieherischen Aufgaben lassen sich auf Grund des heutigen Verständnisses formulieren?
H. Hartmann weist auf die zweifache Bedeutung des Begriffes „Realitätsprinzip“ in der psychoanalytischen Literatur hin. In einem weiteren Sinne aufgefaßt, bezeichnet es die Tendenz des Individuums, den realen Gegebenheiten gerecht zu werden — was immer dies bedeuten mag. In einem engeren Sinne ist mit dem Realitätsprinzip die Tendenz gemeint, sich die vom Lustprinzip geforderte unmittelbare Triebabfuhr um einer späteren, sicheren und dauernden Befriedigung willen zu versagen (19, S. 399).
Zwar ist die erste, weitere Fassung des Realitätsprinzips Freud selbst nicht ganz fremd gewesen, wie Hartmann mit Recht betont, doch scheint ihm erfahrungs- und gefühlsmäßig die zweite Vorstellung nähergelegen zu haben. Aufschlußreich