You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Sechs Jahre nach dem Erscheinen ihres ersten Buches über die „vertiefte Einzelfallhilfe“ (Psychologische und methodische Grundlagen der Einzelfallhilfe, ) legt R. Bang jetzt ein neues Buch über das gleiche Thema vor. Die Leitgedanken des früheren III. Kapitels sind als Buchtitel gewählt. Im Stil und in der Darstellung hat sich vieles geändert; was vorher — passagenweise — noch wie eine stückweise zusammengetragene Psychologie für den Sozialarbeiter anmutete, ist jetzt zu einem einheitlich durchdachten Buch gereift.
In der vertieften Einzelfallhilfe (Casework) sieht Ruth Bang eine Erweiterung der Fürsorgetätigkeit. Sie beschreibt vor allem den Umgang mit Jugendlichen und deren Familien. Es geht ihr dabei um die Vermittlung moderner tiefenpsychologischer Gesichtspunkte und um eine „etwas veränderte Einstellung“ des Sozialarbeiters. Der Begriff der seelischen Gesundheit, wie er im Weltgesundheitsjahr 1961 im Mittelpunkt vieler Überlegungen stand, wird von ihr umrissen und als Ausgangspunkt für die Tätigkeit des Sozialarbeiters gewählt. Vor allem möchte die Autorin dabei eine gewisse Art „diagnostischen Denkens“ eingeführt sehen. Fürsorgerische Hilfeleistungen im äußeren Bereich reichen im allgemeinen nicht aus; es ist notwendig zu erkennen und zu beurteilen, welchen, auch psychologischen, Stellenwert diese Maßnahmen im einzelnen einnehmen können. In dieser Weise bespricht sie die Grundzüge und verschiedene Ebenen des Zusammenarbeitens und unterscheidet vier Phasen in der Hilfeleistung. Die erste Phase sollte der „Herstellung eines günstigen Arbeitsklimas“ gewidmet sein und muß in einer bestimmten „akzeptierenden, nicht verurteilenden“ Haltung des Fürsorgers eingeleitet werden. Das emotionelle Angebot, so selbstverständlich es erscheint, ist jedoch nicht ohne weiteres gerade bei schweren Fällen durch den Sozialarbeiter zu vollziehen und stößt auch gelegentlich durch die Art der Zuweisung (Gerichtsbeschluß o. ä.) auf Behinderungen. Wenn es aber gelungen ist, eine positive