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Stellen wir fest, daß ein junger Mann oder ein Mädchen ein Eigentumsdelikt begangen hat, dann betrachten wir als Antrieb dazu die Habsucht, die Besitzgier, die Großmanns-Sucht der Jugendlichen. Solche Antriebe seien in der heutigen Zeit der Konsumkultur und der erzieherischen Aushöhlung der Familien eigentlich nicht so sehr verwunderlich, sagen wir uns. Es komme die vermehrte Reizzufuhr der berüchtigten „Massenmedien“ hinzu. Sie züchteten falsche Ideale. So das des Schundromanhelden, des Kino-Revolver-Helden, des dirnenhaften Mädchens, das von einem Nabob ausgehalten wird und in Saus und Braus lebt, die teuersten Kleider und einen eigenen Sportwagen besitzt, usw. Die zu allerhand Rechtsbrechertum geneigte moderne Jugend sei eine Frucht der Zeit- und Milieu-Umstände, und am besten dagegen wirke, wenn wir so frühzeitig als möglich mit strengen Strafen das Übel im Keime erstickten.
Vielleicht sollten wir uns mit dieser Erklärung über die heutige Jugendkriminalität nicht zufrieden geben und versuchen, tiefer zu schürfen. Woher kommen hintergründig die Habsucht und Besitzgier, die Großmannssucht, die innere Haltlosigkeit und die Verwahrlosung unserer Jugend, so müßten wir uns fragen. Welches sind die unbewußten Triebfedern der Delikte der Halbwüchsigen?
Statistische Erhebungen weisen nach, daß ein erschreckend hoher Prozentsatz jugendlicher Rechtsbrecher, die, von Jugendgerichten bestraft, gar eine Freiheitsstrafe in einem Jugendgefängnis erlitten, später rückfällig wird. Die Strafe hat ihr Ziel, Buße und Abschreckung, nicht erreicht, der junge Delinquent ist nicht gebessert. Aus den Anstalten nach Verbüßung ihrer Strafe entlassen, begehen sie nur mit noch größerer Schlauheit und Gerissenheit neue Straftaten. Sie halten sich für gescheiter als die Kriminalorgane, für raffinierter und glauben bei einer jeden neuen Fehltat, diesmal sei sie so wunderbar ausgeklügelt, daß der Urheber nicht ruchbar werde. Er könne der Gesellschaft und den Kriminologen eine Nase drehen. Diese Au