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Vor elf Jahren erschien in einer amerikanischen Fachzeitschrift eine historische Notiz (1) über Charles J. Guiteau, den Mörder des US-Präsidenten Garfield . Der Mörder hatte vermutlich eine paranoide Psychose. Nach einem zehn Wochen dauernden Gerichtsverfahren, bei dem sechzehn für den Staatsanwalt aussagende medizinische Sachverständige der Meinung waren, daß der Angeklagte geistig gesund, acht Sachverständige für die Verteidigung, daß er geisteskrank sei, wurde Guiteau gehenkt. Die Notiz endet folgendermaßen:
Ein beunruhigender Gedanke taucht auf: wäre Guiteau im und nicht 1882 vor Gericht gestanden, so wären vielleicht die von der Verteidigung zugezogenen Experten erfolgreich gewesen und der Mörder, der bei der Tat erst vierzig Jahre alt war, hätte auf Kosten der Steuerzahler noch mehrere Jahrzehnte seines Lebens im Schutze und sogar der Bequemlichkeit einer Anstalt verbracht.
Dieser Schluß erregte den Unwillen einiger Leser — zu Unrecht, wie eine nachfolgende Klarstellung (2) des betreffenden Absatzes ergab. Diese Leser hatten den Autor dahin verstanden, er sei der Meinung, ein Psychiater solle sich nie dazu hergeben, einen Mörder vor dem Galgen zu retten. Eine derartige Einstellung möchte ich als eine Pervertierung der Psychiatrie bezeichnen. Es muß aber zugegeben werden, daß man sich in eine solche Haltung einfühlen kann. Wie inakzeptabel sie aus theoretischen Gründen auch sein mag, es wäre verständlich, daß das Entsetzen über einen Mord, vor allem wenn das Opfer der höchste Repräsentant des Staates ist und die Tat eine Katastrophe für die Gemeinschaft: bedeutet, einen gerichtlichen Sachverständigen so erregen könnte, daß er unter allen Umständen gegen den destruktiven (und, vermutlich, verachteten) Angeklagten Stellung nimmt. Es bliebe dies zwar ein Akt pervertierter Psychiatrie, aber einer, der trotz seiner menschlichen Begrenztheit einfühlbar bleibt. Mein Aufsatz befaßt sich jedoch mit einigen Manifestationen psychiatrischer Begutachtung, die meiner Ansicht