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Die Interpretation dreier empirischer Studien (Zur Spiegelaffaire von 1962, zum Metallarbeiterstreik in Baden-Württemberg von 1963 und zum Eichmannprozeß von 1961) zeigt, daß — gemessen an den Anforderungen, die aus dem Grundsatz der Verfassung: der Volkssouveränität resultieren, das politische Urteilsvermögen der Bürger der Bundesrepublik völlig unzureichend ist. Das Akzeptieren demokratischer
Argumente erweist sich als oberflächlich und wenig substantiell. Isolierte Ereignisse und in den Fragebogen dazu vorgeschlagene mögliche staatliche Maßnahmen (etwa gegen Streiks) werden mit der eigenen Situation als Staatsbürger ebensowenig in Zusammenhang gebracht wie die Verfassungsbasis mit undemokratischen Maßnahmen der Exekutive konfrontiert wird. Ein gutes Drittel der Bevölkerung entdeckt z. B. hinsichtlich der persönlichen Lebensumstände zwischen Diktatur und unserer parlamentarischen Demokratie keinen wesentlichen Unterschied.
Besonders prekär ist die Inkonsistenz der politischen Einstellung. Einmal „demokratisch“ Antwortende zeigen in anderem Kontext eindeutig „undemokratische“ Reaktionen. „Auf politisches Bewußtsein als inhaltlich einheitlichen, in sich strukturierten Argumentationszusammenhang, der politisches Verhalten eindeutig bestimmt, trifft man äußerst selten. Dieses Bruchstückhafte politischer Einstellungen … macht es problematisch, in der Analyse politischen Denkens das eindimensionale Kontinuum autoritär — demokratisch unbesehen zu verwenden.“ (Seite 43) Die Frage nach dem Verhältnis der Bevölkerung der Bundesrepublik zur Demokratie, welcher die Autoren nachgingen, läßt sich also ohne weiteres nicht beantworten, weil die Gruppe der auf die Fragebogen eindeutig autoritär Reagierenden außerordentlich klein ist, aber die Gruppe jener, deren politische Haltung als „apathisch“ bezeichnet werden kann, sehr groß. Wo die politische Verbraucherhaltung herrscht, wird man der von den herrschenden gesellschaftlichen Gruppen vorgeschlagenen politischen Entwicklung bes