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Dies Taschenbuch bietet, mit Ausnahme eines einzelnen Aufsatzes („Prognose und Strafvollzug“), keinen Leitfaden der Kriminalpsychologie im technischen Sinn, sondern eine nowendige Problematisierung der kriminologischen Perspektive: es zeigt und benennt die rückständigen und amoralischen Züge des deutschen Strafvollzugs. Besonders ist herauszustellen und zu begrüßen, daß diesmal nicht ein Fachmann, sondern ein Politiker als Herausgeber die Initiative ergriffen hat. Seine Kritik setzt präzis an den beiden Grundübeln an, die sich an den Vorfällen in Hamburg und Köln ablesen lassen. Das erste ist der Ausschluß der Öffentlichkeit: „Vierzig Jahre lang war der Strafvollzug in Deutschland beinahe ein nationales Tabu. Die Strafanstalten unseres Landes waren dem Blick des freien Bürgers zu sehr entzogen …“ (S. 13); dazu lese man die Erfahrungen des Herausgebers nach, die er mit unteren und obersten Instanzen der Justizbehörde bei seiner Datenermittlung machte (S. 15 f.). Die zweite Hauptkritik, die auch die Beiträge der anderen Autoren (Juristen und Fürsorger; Parlamentarier, Journalisten, Beamte, Professoren) durchzieht und die mit der ersten eng zusammenhängt, richtet sich gegen die Außerkraftsetzung der Grundrechte: „Wenn man Recht und Praxis des Strafvollzugs in der Zeit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes mit dem Strafvollzug von heute vergleicht, so muß man feststellen, daß das Grundgesetz am Strafvollzug nahezu spurlos vorübergegangen ist“ (S. 210). Mit Ausnahme des Jugendstrafvollzugs sind die Bemühungen aus der Zeit der Weimarer Republik verlorengegangen, und das Grundgesetz von 1949 hat sich auf den Strafvollzug noch nicht ausgewirkt. Die Strafanstalten sind die moralischsten Einrichtungen der Gesellschaft; sie ist verpflichtet, dort nach dem Rechten zu sehen: ob es in ihnen moralisch zugeht.