You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Zum wiederholten Mal hat sich die Stuttgarter Gemeinschaft „Arzt und Seelsorge“ mit der Wiedereingliederung von Straftätern in unsere Gesellschaft beschäftigt. Der Zeitpunkt der Bonner Tagung (Herbst 1968) war glücklich gewählt, denn kurz darauf erörterte der Sonderausschuß des Bundestages für die Strafrechtsreform u. a. die Einrichtung sozialtherapeutischer Anstalten, so daß für die Reform von Strafrecht und Strafvollzug wesentliche Anregungen von diesem Kongreß ausgehen konnten.
Daß in der jetzt herausgegebenen Referatesammlung die Expertenberichte aus den europäischen Resozialisierungszentren einen breiten Raum einnehmen, hat den Vorteil, daß dem Leser reichhaltige Informationen über moderne Behandlungsmethoden vermittelt werden. Die Namen der Referenten gewährleisten dabei auch von den Disziplinen her eine gewisse Spannweite des Problemansatzes. Entwicklungen und Ansätze zu theoretischen Strukturen werden sorgfältig dargestellt und häufig durch Fallstudien veranschaulicht. In der Abfolge der Referate gewinnt der Leser nacheinander eine Reihe unterschiedlicher Betrachtungswelsen, Die Aufgabe, diese gegeneinander abzuwägen, könnte bei einer künftigen interdisziplinären Diskussion sicherlich durch eine noch übersichtlichere und systematischere Anordnung erleichtert werden. Gewiß kann auch in Zukunft die Diskussion konzentrierter bestimmten Fragenkomplexen zugeordnet werden.
Fast jedes Referat enthält Beiträge zu dem Leitthema des Kongresses, und das reichhaltige Material läßt den Komplex Schuld—Strafe unter sehr verschiedenen Aspekten transparent erscheinen.
Richard Schmid entfaltet seine rechtsphilosophischen Erörterungen an der Rekapitulierung des alten Streites um die Rechtfertigung der Vergeltungstheorie. Ausgehend von der Dogmatik des Schuldprinzips in der Hegelschen Strafrechtstheorie über Schopenhauer und Simmel mündet der Referent in Forderungen, sich den modernen Erkenntnissen entsprechend heute an sozialpsychologischen Gesetzmäßigkeiten zu orientieren. Harsc