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„Die Gefangenenerziehung ist im allgemeinen um Jahrzehnte mit ihren Methoden und Einsichten hinter der Normalerziehung zurück“, heißt es in einem in
„Fürsorgeerziehung und Jugendstrafvollzug“ neu abgedruckten Aufsatz von Hilde Ottenheimer aus dem Jahr 1931. Es ist immer wieder erstaunlich, in welchem Ausmaß es dem Nationalsozialismus gelungen ist, pädagogische und therapeutische Einsichten aus dem öffentlichen Bewußtsein zum Verschwinden zu bringen. Vieles aus den in beiden Bänden neu zugänglich gemachten Aufsätzen ist in den letzten Jahren mühsam quasi neu- oder wiederentdeckt worden, Überlegungen über das Recht auf Nacherziehung und Therapie der straffälligen oder verwahrlosten Jugendlichen, über Klein- und Kleinstgrappenpädagogik, über die Sinnlosigkeit einer Vermengung von Kriminalstrafe und Erziehung. Besonders dankbar ist man dem Herausgeber, der selbst durch gewichtige Beiträge vertreten ist, für die Neuerschließung von Arbeiten von Franz von Liszt, August Aichhorn, Max Grünhut u. a., sowie den Abdruck des Gutachtens der Arbeiterwohlfahrt für ein erweitertes Jugendhilferecht. Überlegt man, was den Unterschied im sozialpädagogischen Ansatz von heute und dem der zwanziger Jahre ausmacht, so ist für heute auf den Gewinn an soziologischem Problembewußtsein hinzuweisen, auf die fundiertere Kritik am Gesamtsystem, auf die wachsende Erkenntnis, daß die Schicksale der “Objekte” von Sozialarbelt und Strafjustiz nicht naturgegeben sind, sondern mitbestimmt werden von einem Kapitalverwertungssystem, für das sie schlicht überzählig sind.