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Immer wieder begegnen wir von seiten gewisser deutscher Obergutachter Varianten der folgenden erstaunlichen Behauptung: “Da der Patient während der Verfolgung ein Kleinkind war, konnte er die Geschehnisse in seiner Umgebung nicht bewußt erleben und deswegen keinen psychischen Schaden davontragen.”
Ich möchte solche Behauptungen aus Befunden von Obergutachtern wörtlich zitieren und durch eine kurze Zusammenfassung dreier Fälle illustrieren:
Eine junge Frau ist als 2½-Jährige ins KZ Bergen-Belsen gekommen. Die Eltern und das kleine Mädchen waren im Hause einer polnischen Frau gefangengenommen worden, die ihnen Zuflucht gab, nachdem sie sich einige Zeit in den Wäldern verborgen gehalten hatten. Während der Zeit in den Wäldern und dann im Hause der barmherzigen Samariterin mußte das Weinen des Kindes aus Furcht vor Entdeckung unterdrückt werden. Schließlich wurden alle Beteiligten verhaftet und nach Bergen-Belsen verschleppt. Hier übergab die Mutter im letzten Augenblick das Kind der polnischen Beschützerin, die als Polin einem besseren Sektor des Lagers zugewiesen wurde. Unglaublicherweise überlebten sie alle, und die Familie wurde am Ende des Krieges wieder vereint. Das Kind aber hatte eine Tuberkulose und mußte, während die Eltern in einem Flüchtlingslager untergebracht waren, einige Zeit in einem italienischen Sanatorium verbringen.
In Rechtfertigung seiner Ablehnung einer Wiedergutmachung schreibt der Obergutachter Professor Dr. K.:
“Venzlaff spricht bei den verfolgungsbedingten nervösen Störungen vom erlebnisbedingten Persönlichkeitswandel. Er meint damit natürlich bewußte Erlebnisse. Solche hat die Patientin noch gar nicht gehabt.”
Wiederum eine junge Frau. Als sie sechs Wochen alt war' wurde ihr Vater in ein Arbeitslager deportiert' wo er später starb. Dann wurde die. Mutter mit ihren vier Kindern (die Patientin ist die jüngste) ins KZ Theresienstadt gebracht' wo sie bis zum Ende des Krieges überlebten. Die junge Frau war damals zwei Jahre alt.
Der erste. Psychiater,