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Beschrieben (und durch Fallgeschichten illustriert) wird ein in der Tübinger Studentenberatung praktiziertes psychotherapeutisches Beratungsverfahren, das zwischen der üblichen Erstinterview-Diagnostik und der Sprechstunden-Therapie angesiedelt ist und etwa drei Beratungsstunden in Anspruch nimmt. Die Klienten dieser Beratung sind sog. „Selbstentwickler“, Studenten am Ausgang des sozialen Moratoriums ihres Studiums. Entscheidend für den Erfolg der Beratung ist die Erfassung (und Handhabung) der die Beratungssituation überformenden (unbewußten) lebensgeschichtlichen Konflikte — vor der Empfehlung einer bestimmten Therapieform — und die Konzentration auf den aktuellen Konflikt (den „Beratungsgrund“).