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„Genauso, wie die Supermächte die Atombombe als Abschreckungsmittel gegen den Krieg benutzen, genauso muß gegen das Gangster- und Verbrechertum ein Radikalmittel ersonnen werden“, so schrieb ein Rundfunkhörer nach einer Reportage über den Strafvollzug, und so eine „Neue-Welt“-Leserin zum Fall Jürgen Bartsch: „Allen Beteiligten, die dazu beitragen, daß das Ungeheuer“ (gemeint ist Jürgen Bartsch) „freikommt, soll Gleiches widerfahren wie den Eltern der abgemetzelten Kinder.“
Die psychischen Mechanismen und sozialen Konstellationen, durch die Aggression aufgestaut und am Kriminellen durch Bestrafung lustvoll abreagiert wird, sind als Psychologie der strafenden Gesellschaft schon vor Jahrzehnten aufgezeigt worden. Der Kriminelle dient als Projektionsträger für verdrängte Schuldgefühle der Nichtkriminellen und qualifiziert sich damit als Opfer ihrer Aggression, deren Impuls auf Rache und Ausstoßung zielt: ein uralter Vorgang, dem der Sündenbock Gleichnis ist. Die Gewalt des Strafverlangens, die sich bis zur hemmungslosen Wut steigert, ist der Stärke der verdrängten Schuldgefühle proportional. Die auf Sexualtäter, Mörder, Bankräuber und Bombenleger bevorzugt gerichtete Straflust widerspiegelt die Inhalte des Unbewußten der strafenden Gesellschaft.
Weniger gut erforscht als dieser überwiegend psychologisch zu beschreibende Vorgang ist das Verhältnis der Justizorgane zu dem über- und unterschwellig massiv auf sie eindringenden Strafverlangen. Die Justiz versteht sich selbst als Institution des Rechtsstaats und der Gerechtigkeit und ist um dieses Selbstverständnisses willen bemüht, eine Analyse, die ihr Beziehungen zur gesellschaftlichen Aggression nachsagen könnte, zu verhindern oder — wo das nicht gelingt — zu verdrängen. Eine solche Analyse kann zudem die Interna des Sachverhalts nur ausleuchten, wenn sie von innen — also von einem Justizangehörigen selbst — angestellt wird: Dies aber ist mit Gefahr der Repression oder Repressalie verbunden. Die Analyse kann im übrigen nebe