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Das Sprechstundeninterview ist das Produkt einer notleidenden Praxis. Die Anregung dazu ging vom Direktor des Sigmund-Freud-Instituts, Professor Alexander Mitscherlich aus, der vorschlug, die vorhandenen Kapazitäten aus der beruflichen Herkunft der Mitarbeiter als Ärzte, Psychiater oder Psychologen der Poliklinik in Form einer Beratung zur Verfügung zu stellen. Wie es nun dazu kam, daß wir versuchten, aus der Not eine Tugend zu machen, wird im Beitrag von Otto Goldschmidt berichtet. Hier soll uns allein die Frage beschäftigen, ob sich aus dieser Notmaßnahme ein brauchbares psychotherapeutisches Konzept entwickeln läßt.
Wenn man sich mit dem zunächst unmöglich erscheinenden Gedanken vertraut machen kann, mit einem Patienten im begrenzten Zeitraum von nur zwanzig bis dreißig Minuten ein sinnvolles Gespräch zu führen, gewinnt diese Aufgabe eine interessante Perspektive und erfährt eine Rechtfertigung, an die man ohne diese Erfahrung vielleicht nicht gedacht hätte. Die Rechtfertigung ergab sich für uns bereits nach kurzer Zeit aus der Tatsache, daß wir mit allen angemeldeten Patienten innerhalb weniger Tage sprechen und einige von ihnen nach weiteren Tagen unserem aufwendigen diagnostischen Verfahren zuführen konnten. Die ungeheure Last eines in mehreren Monaten der Wartezeit angewachsenen Anspruchs war vom Erstinterview, als dem bisherigen Eingangsverfahren für alle Patienten, genommen. Die Mitarbeiter der Ambulanzabteilung atmeten auf, und die Zahl der Patienten, mit denen wir auf diese Weise in Kontakt kamen, stieg gegenüber der früheren Praxis auf das Doppelte an. Die Einführung eines Sprechstundeninterviews hat also Veränderungen der „Vorfeld“-Bedingungen1 zur Folge, unter denen die Patienten den ersten Kontakt zu uns aufnehmen. Wir sehen sie jetzt unmittelbar zu dem Zeitpunkt, an dem sie sich — aus welchen Gründen auch immer — dazu entschlossen haben, eine psychotherapeutische Institution aufzusuchen. Früher leitete die Anmeldung eine Warteperiode von Monaten ein,