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Deutsch unter dem Titel: Psychoanalytische Rechtswissenschaft, Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, hg. von Ernst E. Hirsch und Manfred Rehbinden Berlin (Duncker u. Humblot) , 467 Seiten.
Ob die angelsächsische „jurisprudence“ der deutschen „Allgemeinen Rechtslehre“ entspricht (so Gustav Radbruch) oder als Synonym von „legal philosophy“ mehr der deutschen „Rechtsphilosophie“, wie der kürzlich verstorbene Autor meint, ist für eine Annäherung an dieses Buch belanglos. Denn Ehrenzweig betrachtet aus dem Gesichtswinkel der Psychoanalyse nicht den Lehrstoff eines bestimmten Fachgebietes. Bereits der englische Untertitel (On Ethics, Aesthetics, and „Law“ — On Crime, Tort, and Procedure) und das Motto (To Eros and Thanatos — to life and peace) verraten den stark persönlichen Charakter des Werks. Es ist das geistige Erlebnisbuch eines international denkenden Juristen und Komparatisten. Hier werden die alten rechtswissenschaftlichen Probleme im Licht der Psychoanalyse neuerlich lebendig.
Vielfältig sind die Berührungen von Psychoanalyse und Recht. Doch ist Vollständigkeit nicht Ehrenzweigs Anliegen. Vielmehr sind es zentrale rechtswissenschaftliche Probleme, die ihm im Licht der Psychoanalyse anders erscheinen, als sie gewöhnlich gesehen werden.
Ähnlich selektiv wie zu den rechtswissenschaftlichen Themen, die er mit der Psychoanalyse konfrontiert, verhält sich der Autor zur Psychoanalyse selbst. Auch hier geht es ihm nicht darum, diesen für den Rechtswissenschaftler neuen Kontinent zu vermessen, die Psychoanalytiker nach den sie verbindenden und unterscheidenden Merkmalen ihrer Lehre zu erfassen und die für die Rechtswissenschaften brauchbaren Bodenschätze zu lokalisieren. Die Psychoanalyse, mit der Ehrenzweig die Rechtswissenschaften konfrontiert, besteht aus einigen, zentralen Freudschen Einsichten (die freilich in ihrer Geltung bis heute von keiner Weiterentwicklung der psychoanalytischen Wissenschaft ernstlich bedroht worden sind).
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