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Es ist bekannt, daß sich Analytiker nicht übermäßig häufig mit den ätiologischen und therapeutischen Problemen von Delinquenz und Verwahrlosung befassen (T. Moser, Sozialtherapie in soziologischer Sicht, Psyche 27, , S. 169 ff.), obwohl nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes am Ende des 24. Lebensjahres ein Drittel der gesamten männlichen Bevölkerung mindestens einmal wegen Verbrechen und Vergehen gerichtlich verurteilt worden ist (G. Kaiser, Jugendrecht und Jugendkriminalität, Weinheim und Basel, , S. 213) und sich hier ein großer Bereich von Behandlungsbedürftigkeit und therapeutischer Unterversorgung zeigt. Noch seltener aber und mit noch größerer Reserve begegnen Kriminologen der Psychoanalyse und ihren Forschungsmöglichkeiten. Geschieht es einmal, dann meist ablehnend. Aber es scheint, daß hierfür mitunter leichtfertig Anlaß gegeben wird, was sich auch an der vorliegenden Schrift unschwer zeigen läßt. Dabei sind nicht einmal in erster Linie die heute insbesondere von soziologisch orientierten Kriminologen vorgebrachten Einwände gegen die Reduktion von Kriminalität auf intrapsychische Faktoren und individualistisch verkürzte Erklärungsraster ohne gesellschaftlichen Bezug und Vermittlung gemeint, vielmehr geht der Vorwurf bereits in die Richtung nicht stringenter Theoriebildung, unzureichender klinischer Darstellung der Phänomene Abweichung und Delinquenz einschließlich eines mangelhaften methodischen Ansatzes oder auch nur reiner Spekulation — Einwände, die Herrens Buch treffen und so die psychoanalytische Forschung verfälscht erscheinen lassen. Seine Arbeit, deren Anspruch, eine „lehrbuchmäßige Einführung in Probleme und Methoden der psychoanalytischen Kriminologie“ zu sein (VI), nirgends eingelöst wird, enthält zudem zwei gravierende Mängel: Herren meint, psychoanalytische Aussagen und Erkenntnisse unreflektiert und ohne Bezugsrahmen auf die Strafjustiz à la Aexander-Staub anwenden zu können, wodurch er 50 Jahre hinter dem Forschungsstand zurückbleibt.