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Dieses Buch hat in den USA und in England ein lebhaftes Echo bei Psychoanalytikern und Juristen ausgelöst. Bei uns blieb es dagegen bisher weitgehend unbekannt, offenbar deshalb, weil deutsche Juristen in ihrer Mehrzahl der Psychoanalyse ablehnend gegenüberstehen. Wie differenziert und aspektreich aber die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Psychoanalytikern und Juristen sein kann, wenn es um die Bearbeitung eines Problems geht, das beide Disziplinen betrifft, zeigt die Arbeit der Analytiker Freud und Solnit sowie des Juristen Goldstein.
Der Staat versucht, jedem Kind die Möglichkeit zu sichern, Mitglied einer Familie zu sein, d. h. ihm wenigstens einen Erwachsenen an die Seite zu stellen, der als Elternteil bezeichnet werden kann. Dieses Bemühen wird im Englischen kurz und anschaulich als child placement bezeichnet: Man meint damit die juristische Entscheidung darüber, wer überhaupt die Eltern sein sollen, wie Eltern-Kind-Beziehungen festzulegen, wie sie zu beaufsichtigen, umzugestalten oder gänzlich neu zu ordnen sind. Solche Entscheidungen treffen Gesetze und ihre Vollstrecker zumeist auf Grund von individuellen und kollektiven Vorurteilen, Werthaltungen und tradierten Gewohnheiten, also auf Grund unreflektierter Einstellungen, die keine oder allenfalls unwissenschaftliche Vorstellungen über die Psyche des Kindes beinhalten. Psychoanalytische Theorien und Erfahrungen werden ignoriert oder als suspekt abgetan. Zwar bestimmen Rechtsnormen oft, daß die Entscheidung über das child placement zum „Besten des Kindes“ zu treffen ist. In der Praxis versteht man aber unter dem „Besten des Kindes“ zumeist das physische Wohl oder ordnet das psychische Wohl biologischen Bindungen unter.
Die Autoren zeigen, daß eine solche Sichtweise zeitgemäße Erkenntnisse über die psychische Entwicklung des Kindes vernachlässigt. Sie machen deutlich, wie und in welchem Umfang das psychische Wohl des Kindes in der juristischen Praxis berücksichtigt werden kann: Sie übersetzen psychoanalytisch