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Dieses Monumentalwerk der forensischen Psychiatrie, dessen Planung vermutlich noch in ein frühes Stadium der Diskussion um die Strafrechtsreform zurückreicht, ist eine Art Bilanz oder Summe des konservativen kriminalpsychiatrischen Denkens, mit eingestreuten Feigenblättern von Bräutigam und dem verstorbenen S. Wieser. Für die Beibehaltung eines weitgehend medizinischen Krankheitsbegriffs im Bereich der Psychopathologie und deren forensischer Bewertung stehen die bekannten Namen von Witter, Göppinger, Bresser und Leferenz. Das Werk dokumentiert eindrucksvoll den Anspruch der Psychiatrie, in Verbindung mit einer eher verängstigten Rechtsdogmatik ein relatives Beurteilungsmonopol im Bereich der Psychopathologie zu bewahren. Für einige Jahre, im Zeichen der Reformpolitik im allgemeinen, der Strafrechts- wie der Strafvollzugsreform im besonderen, schien es so, als seien die beiden Bände schon beim Erscheinen quasi fossile Irrläufer gewesen. Inzwischen steht eher zu befürchten, daß das Handbuch zum riesigen Rückzugs-Lehr- und Legitimationsbuch für triumphierende Stagnation im gesellschaftlichen Umgang mit Rechtsbrechern oder geistig und seelisch Behinderten im Zivilrecht wird. Was fehlt, und leider noch auf lange Jahre fehlen wird, ist ein weniger aufgeblähtes, dafür aber die internationalen Erkenntnisse auf der gesamten Breite der Sozialisationswissenschaften einbeziehendes Lehrbuch, das dem ratsuchenden und unter Entscheidungszwang stehenden Juristen nicht einfach den Horror vor der juristischen Bedeutsamkeit „bloß“ psychogenetischer Defekte einpflanzt, sondern ihm verstehen hilft, daß nicht nur die Biologie entscheidende charakterologische Wunden schlägt.