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Verwaltung. Die Arbeit der van Mesdag-Klinik ist in hohem Maße von der zentralen Justizverwaltung abhängig. Nur wenn die Klinik hier einen angemessenen Kooperationspartner findet, kann sie ihr Programm erfüllen. Jedes Verlassen des Gefängnisses, jeder Urlaub eines Gefangenen muß vom Justizministerium in Den Haag gebilligt werden. Wenn zum Beispiel ein Gefangener am Samstagmittag in die Stadt gehen will, um seine Kontaktfamilie zu besuchen, so muß er donnerstags den Antrag stellen, und dieser Antrag muß freitags aus Den Haag genehmigt zurückkommen. Klappt das nicht, so ist bei der außerordentlich geringen Frustrationstoleranz dieser Patienten absehbar, welche Mühe auf dieser Abteilung aufgewandt werden muß, um die dadurch entstandenen Schwierigkeiten wieder auszubalancieren. Im letzten Jahr sind ca. 8000 Urlaubsscheine ausgegeben worden, und das hat immer funktioniert.
Ausbildung der Soziotherapeuten. Das Ausbildungsniveau der Soziotherapeuten liegt etwas niedriger als das der Sozialarbeiter. Wir versuchen aber, diese Differenz zu eliminieren. Die soziotherapeutischen Mitarbeiter, die ihre Kurse beendet haben, haben jetzt die Möglichkeit, an der Sozialakademie in Groningen weiterzustudieren.
Weibliche Patienten. Frauen werden in Holland eher durch ambulante Strafmaßnahmen, Bewährungszeiten, Geldstrafen bestraft als durch Einsitzen im Gefängnis. Nach einer offiziellen Statistik vom 1. Februar 1974 gab es 27 Frauen in Sicherungsverwahrung, in Gefängnissen und anderen Einrichtungen insgesamt 20, also zusammen 47; in den Einrichtungen für die Behandlung von psychisch gestörten Delinquenten sind keine Frauen.
Arbeitslohn und Taschengeld. Die Patienten bekommen 50,— Mark Taschengeld, wovon sie Seife, Getränke usw. kaufen müssen; alle anderen Kosten werden vom Staat getragen. Kann ein Patient aus psychischen Gründen nicht arbeiten, so bekommt er 80% dessen, was diejenigen bekommen, die arbeiten; verweigert er die Arbeit, so bekommt er 35 Cent pro Tag, um sich wenigstens ab und