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Diese philosophische Habilitationsschrift, in der philosophische Reflexion Erfahrungen aus psychoanalytischer Tätigkeit durchdringt, bringt interessante neue Beiträge zur Theorie des analytischen Dialogs und zur theoretischen Begründung seiner Regeln. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung des psychoanalytischen Prozesses als eines Vorgangs kritischer Anerkennung, der nach Haerlin immer mit dem Vorgang des Verstehens und der Auslegung neurotischer Konflikte verbunden ist. Auslegung und Anerkennung werden im Begriff der hermeneutischen Anerkennung zusammengefaßt. Die Arbeit ermöglicht es, Zielvorstellungen wie Einsicht und Autonomie, durch die sich die Psychoanalyse von suggestiven und manipulativen therapeutischen Verfahren abgrenzt, differenzierter als bisher zu bestimmen. Darüber hinaus ist die Arbeit von Bedeutung für Probleme der Konstitution des Subjekts und der Intersubjektivität.
Das Subjekt konstituiert sich nach Haerlin wesentlich als ein Rechtswesen. Den Begriff „Recht“ oder „Rechtsanspruch“ verwendet H. im nicht-juristischen Sinn von „Anspruch auf Anerkennung“, den Begriff „Anerkennung“ in seiner allgemeinsten Bedeutung, die akzeptierendes oder tolerierendes Verstehen, affektive Zuwendung und Liebe einschließt. Auch Wünsche sind i. d. R. in Rechtsansprüchen fundiert (36). „Sofern das Subjekt ein Interesse als legitime Forderung interpretiert, fühlt es sich nicht nur unglücklich, sondern schlecht, wenn ihm seine Befriedigung versagt bleibt“ (32). Auch sinnliche