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Allenthalben wird die Inhumanität der Terrorakte beklagt. Dem schließen wir uns vorbehaltlos an. Um der Humanität willen meinen wir aber, zugleich auf gewisse unangemessene Reaktionen im Anschluß an die Gewalttaten hinweisen zu müssen. Es ist zu fragen, welche Art von Humanität eigentlich gemeint ist, wenn zu deren Erhaltung angesehene Zeitungen ihren Lesern die Einführung von Folter und standrechtlicher Erschießung nahelegen; wenn unter Berufung auf die Humanität das Geschäft der eigenen Machtausweitung betrieben wird.
So halten wir es für verkehrt, wenn dringende sozialpolitische Reformen unterbleiben, Reformen, zu denen die Verfassung den Staat auffordert. Stattdessen baut man unter dem Vorwand, den Terrorismus zu bekämpfen, die staatliche Exekutive personell und technisch überaus großzügig aus, und die angesichts eines seit drei Jahren verfügten Einstellungsstops und einer restriktiven Haushaltspolitik. Mit den Mitteln der modernsten Informationstechnik wird ein Überwachungsapparat errichtet, der jede Person kontrolliert, und der auf die Dauer die von der Verfassung garantierte Liberalität erstickt.
Bedenklich scheint uns auch die einseitige Auslegung des Grundgesetzes. Wir sind nicht der Meinung, daß es im Sinne des Grundgesetzes ist, wenn die im Öffentlichen Dienst Beschäftigten ohne Hinzuziehung des Gerichts auf Staatsloyalität hin überprüft und auf den Staat, so wie er ist oder sich entwickeln könnte, eingeschworen werden. Wir wenden uns dagegen, daß Grundrechte — deren Funktion darin besteht, den Bürger vor dem Staat in Schutz zu nehmen und die Gesetzgebung zu binden — mit der Begründung relativiert oder gar ins Gegenteil verkehrt werden, daß „die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gefährdet sei. Tatsache ist doch, daß die in Rede stehenden Terroristen Gesetze verletzen, die Grundordnung aber nur dann verändern können, wenn die Bürger sich provozieren lassen. Uns scheint, daß hier eine sich verselbständigende Staatsräson, die