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Die Autoren sind daran interessiert, die Eigenart der therapeutisch wirksamen, spezifisch beschränkten und erweiterten Kommunikation, die unter der Maxime der psychoanalytischen „Grundregel“ steht, vor der Folie der (an Komplementarität orientierten) Alltagskommunikation, deren Voraussetztoig die Ausklammerung alles „Verbotenen“ ist, herauszuarbeiten. In der psychoanalytischen Situation wird die Sozialkompetenz des Analysanden künstlich eingeschränkt: seine Wünsche bleiben unbefriedigt, seine habitualisierten Kommunikationsstrategien (mit denen er die Kongruenz der Erwartungen stets zu erneuern strebt) versagen. Ziel der Institutionalisierung des psychoanalytischen „Verständigungsvorbehalts“ ist es, die Beziehung zwischen sozialkonformem und nicht-kommunizierbarem Wissen umzustrukturieren.