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Am Beispiel eines wiederholt straffällig gewordenen Auto-Fanatikers, für den die Autoren ein Gutachten zu erstellen hatten, zeigen sie, wie im (durch projektive Tests ergänzten) psychoanalytischen Interview eine frühe Objektbeziehungsstörung als Motivbasis des delinquenten Verhaltens sichtbar wird. Das Problem der Integrierbarkeit solcher Befunde in die bestehende Praxis von Strafverfahren und Strafvollzug wird angedeutet.