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Auch wo es um „Behandlung” als das geeignete Mittel geht, Straftäter zu resozialisieren und die Allgemeinheit zu schützen (so neuerdings das Strafvollzugsgesetz), ist das Verhältnis von Recht und Sozialwissenschaften kontrovers.
Ohne hier auf die methodologische Diskussion einzugehen, kann gesagt werden, daß eine sozialwissenschaftlich, statt alltagstheoretisch begründete Rechtsanwendung (Normsubsumtion) gerade von den Rechtswissenschaftlern zunehmend angestrebt wird, die die empirischen Folgen ihres Tuns reflektieren. Juristen begründen ihre Skepsis und ihre Rezeptionsschranken vielfach mit methodologischer Kritik an der Psychoanalyse, mit der vermeintlich unzureichenden Absicherung ihrer Forschungsergebnisse. Auf der anderen Seite gibt es Defizite an rezipierbarer psychoanalytischer Forschung. Dies resultiert nicht nur daraus, daß die entsprechenden Fragestellungen von den Strafrechtlern bisher nicht in ausreichendem Maße an die Psychoanalyse herangetragen worden sind, sondern auch daraus, daß der Bereich der Delinquenzbehandlung aus dem Rahmen der „klassischen Analyse” fällt, ja, von vielen als für die Anwendung von Psychoanalyse unzugänglich angesehen wird. Durch ständig neue Erfahrungen der Psychoanalyse auf dem Gebiet der ich-strukturellen und frühen narzißtischen Störungen erscheinen aber die letztgenannten Vorbehalte ausgeräumt. In diesem Zusammenhang erhalten Modellversuche der Delinquenzbehandlung ihren besonderen Stellenwert als interdisziplinäres Forschungsfeld. Die beiden hier vorgestellten Bücher bringen wichtige Beiträge zu diesem Forschungsbereich.
Kern der erfahrungsgeleiteten Modifikationen des klassischen psychoanalytischen Settings in der Delinquenztherapie ist das Junktim von psychodynamischer und kausalgenetischer Analyse der Störung (ansetzend am Symptom des delinquenten Agierens) und dem sich spezifisch danach ausrichtenden therapeutischen Vorgehen.*
Den ersten Aspekt beleuchtet die (ausdrücklich interdisziplinär orientierte) Arbeit von Schor